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WEG-Verwaltung

Damit Ihr Gemeinschaftseigentum im besten Zustand bleibt. Wir bieten Community-Management für ein reibungsarmes Zusammenspiel mit allen Miteigentümern. Dank unserer Erfahrung und Expertise finden wir Lösungen, die alle mittragen können.

Alles in fähige Hände legen – das ist bei gemeinsamem Eigentum die beste Option. Deshalb wählen fast alle Eigentümergemeinschaften eine WEG-Verwaltung.

Über 40 Jahre Erfahrung, inzwischen mit 5000 betreuten Objekten bundesweit, garantieren Ihnen: Wir machen jedes Problem wieder klein und lösbar. Und sonst? Schnurrt alles sanft im Hintergrund – in allen Bereichen:

Community-Management

  • Wir organisieren, moderieren und dokumentieren die jährliche Eigentümerversammlung.
  • Wir helfen beim Beschlüsse fassen und sorgen für deren Durchsetzung.
  • Wir vermitteln und beraten bei allen Interessenlagen.

Technisches Management

  • Wir vergeben und überwachen Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Wir sorgen für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten.
  • Wir koordinieren das Zusammenspiel verschiedener Gewerke und Dienstleister.
  • Wir pflegen Ihre Immobilie und achten auf ihren Werterhalt.

Kaufmännisches Management

  • Wir führen das Konto der WEG.
  • Wir kontrollieren und begleichen alle anfallenden Zahlungen der WEG.
  • Wir stellen den Wirtschaftsplan auf, kalkulieren die Instandhaltungsrücklage und berechnen das Hausgeld.

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Sondereigentums-
verwaltung

Damit Ihr Eigentum solide Einnahmen erzielt. Immer persönlich, immer Ihr Objekt im Blick, immer in Abstimmung mit Ihnen, immer gemeinsam. Sie bestimmen, wie stark Sie delegieren oder mitentscheiden möchten – wir nehmen Ihnen jede Arbeit ab.

Wenn Sie Ihr Wohneigentum vermieten, möchten Sie nicht ständig auf Standby sein und zu ungünstigsten Zeiten aktiv werden müssen. Das können wir besser, schneller und wirksamer – weil es einfach unser Job ist.

Leben Sie Ihr Leben und lassen Sie Eigentum für Sie arbeiten. Wir übernehmen für Sie:

Mieter-Betreuung

  • Wir schaffen und pflegen ein freundliches und faires Mietverhältnis.
  • Wir vermitteln pragmatisch bei Wünschen, Mängeln und Beschwerden.
  • Wir betreuen Ihre Mieter.
  • Wir vertreten Ihre Interessen in allen Belangen und Anliegen.

Finanzielle Betreuung

  • Wir überwachen und prüfen die Mieteinnahmen.
  • Wir erstellen die Betriebskostenabrechnung.
  • Wir leiten die Mietzahlungen an Sie als Eigentümer weiter.
  • Wir übernehmen Mahnungen und Klagen bei Zahlungsausfall.

Bauliche Betreuung

  • Wir nehmen Mängel auf, prüfen sie und organisieren deren Behebung.
  • Wir prüfen Gewährleistungsansprüche und setzen sie in Ihrem Interesse durch.
  • Wir koordinieren Termine mit Handwerksfirmen.
  • Wir informieren Sie zeitgleich über alle Neuigkeiten und Fortschritte.

Passende Fragen:

mietpool

Mietpool

Damit Sie noch sorgloser Ihre Renditeziele erreichen. Einfacher geht‘s nicht: Zurücklehnen und passive Einnahmen genießen. Sicherer geht‘s auch nicht: Dank Solidargemeinschaft haben Sie auch bei vorübergehendem Leerstand stabile Einnahmen.

Sie möchten maximale Sicherheit und so wenig wie möglich mit Ihrem Eigentum zu tun haben? Und auch noch bei Leerstand Einnahmen erzielen?

Dafür gibt es ein Konzept, das sich nun schon 30 Jahre bewährt hat. Wir bieten Ihnen die Teilnahme an unserer Mietpool-Gesellschaft an. So funktioniert sie:

So funktioniert sie:

  • Sie übertragen Ihr Wohneigentum an die Mietpool-Gesellschaft. Damit sind Sie Gesellschafter und Teil einer Solidargemeinschaft.
  • Minimale Teilnahmedauer: 5 Jahre, verlängerbar um jeweils 1 Jahr.
  • Alle Einnahmen und alle erwarteten Ausgaben werden anteilig verrechnet.
  • Der Betrag, der sich daraus ergibt, wird anteilig und vierteljährlich als Abschlagszahlung an alle Gesellschafter ausgeschüttet.
  • Zum Abschluss des Geschäftsjahres werden die Abschlagszahlungen mit den tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen ab- und ausgeglichen.
  • Einmal jährlich findet eine Gesellschafterversammlung statt, meist nach Ende des Geschäftsjahres.
  • Alle Einnahmen und Ausgaben werden anteilig geteilt, auch Kosten durch vorübergehenden Leerstand, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Das ist der Vorteil einer Solidargemeinschaft.

Kurz: Die Teilnahme an unserer Mietpool-Gesellschaft ist die Rundum-Sorglos-Variante für Immobilieneigentümer. Sie erhalten Ihre Abschlagszahlung und eine jährliche Abrechnung für Ihre Steuererklärung.

Sonst müssen Sie nichts tun – dafür tun wir alles für Ihr Eigentum:

  • Wir vermieten Ihre Wohnung und betreuen Ihre Mieter.
  • Wir übernehmen alle anfallenden Renovierungen, Reparaturen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Ihr Sondereigentum.
  • Wir sorgen für den regelmäßigen Geldeingang, für die Buchhaltung und das Controlling.

vermietung

Vermietung & Verkauf

Damit Ihr Eigentum reibungslos in gute Hände übergeht. Mit unserem 5-Punkte-Check stellen wir Ihnen eine Vorauswahl an geeigneten und sicheren Mietern zusammen. Sie wählen – und alles andere erledigen wir.

Sie brauchen nicht extra einen Makler, wenn Sie neue Mieter suchen oder Ihr Wohneigentum verkaufen möchten. Dafür haben Sie uns!

Wir kennen die Vorzüge des Objekts und Ihrer Wohnung. Wir wissen, was beides wert ist. Angedockt an einen großen Bauträger erzielen wir beste Preise und bleiben hautnah an aktuellen Entwicklungen. Unsere Auswahlprozesse für Mieter oder Käufer überlassen ebenfalls nichts dem Zufall.

Vermietung

  • Wir schaffen und pflegen ein freundliches und faires Mietverhältnis.
  • Wir vermitteln pragmatisch bei Wünschen, Mängeln und Beschwerden.
  • Wir überwachen und prüfen die Mieteinnahmen.
  • Wir übernehmen das Mahnwesen bei Zahlungsausfall.
  • Wir erstellen die Betriebskostenabrechnung.
  • Wir leiten die Mietzahlungen an Sie als Eigentümer weiter.

Verkauf

  • Wir bestimmen den besten Preis für Ihre Immobilie mit eigenen Tools und Expertise.
  • Wir präsentieren und inserieren auf allen Kanälen – online wie offline.
  • Zusätzlich nutzen wir unsere eigenen Netzwerke, um geeignete Käufer zu finden.
  • Wir arrangieren Besichtigungstermine und stellen für Sie eine Liste von Top-Käufern zusammen.
  • Wir organisieren den Verkauf bis zum Notartermin und unterstützen Sie danach ebenfalls bei all den Kleinigkeiten, Rückfragen, Nachfragen, Zusatzverhandlungen und so weiter.

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Häufig gestellte Fragen

Nimmt cimova auch neue Kunden, die kein Objekt von terraplan haben?

Klar doch – und herzlich willkommen! Wir betreuen jedes Objekt, gleich welcher Herkunft, Bauart oder Größe. Das war einer der Hauptgründe für die Umfirmierung: Damit man uns unabhängig von terraplan wahrnimmt.

Was soll ich bei der Wahl einer geeigneten Immobilienverwaltung (fortan IV) beachten?

Hier eine kleine Checkliste:

  • Hat die IV Referenzen von zufriedenen Eigentümern?
  • Deckt die IV alle Dienstleistungen ab, die Sie brauchen werden?
  • Wenn Sie Ihr Eigentum vermieten: Übernimmt die IV auch die Maklertätigkeit?
  • Bietet die IV eine digitale Plattform an, damit so viel wie möglich papierlos laufen kann?
  • Wie „mundfertig“ bereitet die IV alles für Ihre Steuererklärung vor?
  • Wie schnell erreiche ich telefonisch einen echten Menschen?

Wie gelingt es cimova, überall in Deutschland Objekte zu betreuen?

Durch unsere gemeinsame Geschichte mit terraplan, einem bundesweit aktiven Bauträger. Wir haben nun überall dort, wo terraplan-Immobilien stehen, auch ein bestehendes Netzwerk aus exzellenten Handwerkern und Dienstleistern. Hier unterscheiden wir uns deutlich von den „Platzhirschen“, die nur an einem einzigen Ort Beziehungen und Netzwerke pflegen.
Dieser Unterschied hat zwei Vorteile für Sie: 1) Wir haben bessere Vergleichsmöglichkeiten für Handwerker und andere Dienstleister rund um Ihre Immobilie, 2) Wir haben mehr Spielraum und Möglichkeiten, sollte es direkt vor Ort einmal keine freien Kapazitäten mehr geben.
Zudem pflegen wir eine Partnerschaft mit Verwaltern vor Ort wie der domus data, die in diesem Gebiet viele Objekte für uns betreut. So knüpfen wir auch an regional bestehende Netzwerke an.

Warum ist jetzt cimova, was früher einmal terraplan war?

Die Anforderungen für Immobilienverwaltungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen: neue Gesetze, neue Zertifizierungsauflagen, die Umstellung auf digitale Services, um nur einige zu nennen. Ende 2021 beschlossen wir daher, die ehemalige Tochter terraplan Grundbesitz Verwaltungsgesellschaft mbH unabhängig und ausbaufähig zu machen – mit eigenen Räumlichkeiten, eigener Finanzierung und klar getrennten Aufgabenbereichen. Und einem neuen Namen: cimova steht für Capital Immobilien Innovation. Dahinter steht der Anspruch, für Immobilien-Investoren deutschlandweit alle Services rund um ihre Immobilie anzubieten und den aktuellen Entwicklungen stets einen Schritt voraus zu sein.
Mit terraplan arbeiten wir weiterhin eng und vertrauensvoll zusammen. Wir nutzen unseren gemeinsamen Erfahrungsschatz und unser gemeinsames Netzwerk, um schnell die beste Lösung für alle Belange rund um Ihre Immobilie zu finden.

Warum eine externe WEG-Verwaltung?

Wenn mehrere Personen Eigentum unter einem gemeinsamen Dach erwerben, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. Das bedeutet: Viele Interessen müssen unter einen Hut gebracht und die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum muss auf alle Schultern verteilt werden. Wie soll das ohne großen Aufwand gelingen? Vor allem dann, wenn man sich noch nicht so gut kennt und nicht vom Fach ist?
Deshalb wählen die allermeisten WEG eine externe Verwaltung, die auf diese Aufgaben spezialisiert ist. Der Begriff „Verwaltung“ untertreibt dabei etwas: Wir übernehmen für Ihre WEG alle kaufmännischen, technischen, rechtlichen und kommunikativen Belange und vertreten Sie vor allen Drittparteien wie Handwerkern, Dienstleistern, Behörden, Versicherungen und so weiter. Es ist also eine aktive Verantwortung, die viel Engagement und hohe Professionalität erfordert. Dazu gehört auch, eine tragbare Lösung zu finden, wenn in der WEG einmal unterschiedliche Ansichten und Ansprüche einander gegenüberstehen.

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft - kurz: WEG?

Diese Gemeinschaft besteht aus allen Eigentümern, die in einem Mehrparteienhaus Eigentum, meistens Wohnungen, erworben haben. Sie ist rechtlich und kaufmännisch für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich und teilt sich alle anfallenden Kosten anteilig nach einem bestimmten Schlüssel, der sich meistens aus der Wohnfläche des Sondereigentums errechnet.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Alles, was sich nicht innerhalb der eigenen Wände befindet und daher allen gehört: Grundstück, Treppenhaus, Dach, Kellerflure, Zentralheizung, Leitungen für Strom, Wasser und Gas, gemeinsam genutzte Antennenanlagen, Außenwände, Eingangstüren. Für all das ist die WEG gemeinsam verantwortlich. Um das Gemeinschaftseigentum professionell zu bewirtschaften und instand zu halten, beauftragt die WEG eine WEG-Verwaltung.

Was ist Sondereigentum?

Grundsätzlich: Ihre Wohnung mit allem, was dazugehört. Genauer: Ihr Wohnungseigentum oder gemischtes Wohnungseigentum und Sondereigentum/Teileigentum. Dieses wird in der Teilungserklärung festgelegt – alle Räume und Flächen sowie die zu den Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, wie Fußbodenbelag, nichttragende Zwischenwände, Wandputz, Innentüren, Sonnenschutz und so weiter.
Für Ihr Sondereigentum sind Sie allein verantwortlich, das heißt für alle Gewährleistungsmängel, Reparaturen, Renovierungen, Instandhaltungen oder Schäden. Und natürlich, wenn Sie selbst vermieten, für das Mietverhältnis. cimova bietet eine umfassende Betreuung Ihres Sondereigentums an.

Was ist Teileigentum?

So nennt man den Teil Ihres Sondereigentums, der nicht zu Wohnzwecken dient, zum Beispiel Garagen oder gewerbliche Einheiten. Hierfür halten Sie in der Regel einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Was ist gemischtes Wohnungseigentum?

Ihr Wohnungseigentum plus Teileigentum.

Was ist ein Sondernutzungsrecht?

Das Recht, Teile des Gemeinschaftseigentums ausschließlich zu nutzen. Zum Beispiel: Abstellräume, Terrassenflächen, Dachflächen, oberirdische KFZ-Stellplätze oder Gärten.

Wer übernimmt Haftung und Kosten für die unter Sondernutzungsrecht stehenden Teile?

Das kann manchmal recht kompliziert werden, doch grundsätzlich gilt: Alles was Sie daran erneuern oder verändern, fällt in Ihre Verantwortung, braucht aber in der Regel die Zustimmung der WEG. Beispiel: Sie haben ein Sondernutzungsrecht für eine Dachfläche und möchten darauf eine Terrasse bauen. Einerseits kann Ihnen die WEG den Bau nicht verweigern, wenn die Sondernutzung in der Teilungserklärung bereits berücksichtigt ist. Andererseits brauchen Sie die Zustimmung der WEG, wie die Terrasse aussehen soll. Für den Aufbau der Terrasse sind Sie verantwortlich, auch für eventuelle Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Umgekehrt: Tritt unter Ihrem Aufbau irgendwann ein Schaden in der Dachisolation auf und der gesamte Aufbau muss zu Reparaturzwecken abgerissen werden, trägt die WEG die Kosten dafür, weil das Dach Gemeinschaftseigentum ist.

Was ist eine Teilungserklärung?

Das Dokument, in dem genau festgelegt ist, welche Flächen zu Ihrem Sondereigentum gehören und für welche Flächen Sie ein Sondernutzungsrecht genießen. Daraus errechnet sich Ihr Anteil im Vergleich zu den anderen Eigentümern, mit dem Sie sich an den laufenden Kosten für das Gemeinschaftseigentum beteiligen.

Wie regelt eine WEG ihre Ausgaben und Einnahmen?

Die WEG hat ein gemeinsames Konto und schließt gemeinsame Versicherungen ab, sie ist mit Abstrichen eine juristische Person, ähnlich wie eine GbR. Die Immobilienverwaltung übernimmt in der Regel die Führung aller Geschäfte und spricht sich bei Investitionen und größeren unvorhergesehenen Ausgaben mit den Eigentümern ab. Sie stellt jedes Jahr für die WEG einen Wirtschaftsplan auf, der auf den Erfahrungswerten der Vorjahre und der aktuellen Kostenentwicklungen beruht. Hier werden alle Betriebskosten aufgeführt, die Erhaltungsrücklage festgesetzt, und das Hausgeld errechnet, das die einzelnen Eigentümer monatlich zur Begleichung der geschätzten Gesamtkosten entrichten müssen.

Was ist ein Wirtschaftsplan?

Ein Jahresplan für alle Ausgaben und Einnahmen der WEG, den die Mitglieder der WEG auf der Eigentümerversammlung verbindlich beschließen. Er berücksichtigt alle laufenden Betriebskosten, geplanten Reparaturen und Instandhaltungen und die Erhaltungsrücklage. Daraus ergeben sich anteilige Verpflichtungen der Wohnungseigentümer, die sie durch das Hausgeld monatlich begleichen. Der Wirtschaftsplan wird jährlich an die aktuellen Kostenentwicklungen angepasst und neu erstellt.

Was ist eine Erhaltungsrücklage?

Ein Betrag, den man sinnvollerweise für ungeplante Reparaturen und Instandhaltungen zurücklegt, um unterjährig nicht von unvorhergesehenen Kosten überrascht zu werden. Treten Kosten auf, die die Erhaltungsrücklage aufzehren oder überschreiten, müssen alle Mitglieder der WEG eine anteilig eine sogenannte Sonderumlage entrichten, um die Lücke zu schließen. PS: Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.

Was sind Betriebskosten?

Alle laufenden Kosten, die durch das Eigentum und durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen: Beleuchtung, Hauswart, Gartenpflege, Reinigung und so weiter. Diese werden anteilig an die jeweiligen Eigentümer über das monatliche Hausgeld beglichen. Bei Heizung und Wasser wird der jeweilige Verbrauch der einzelnen Eigentümer gemessen und berechnet.
Die Positionen können dem § 2 der Betriebskostenverordnung entnommen werden. Der Mieter übernimmt die Zahlung der Betriebskosten, wenn dies laut §556 Abs. 1 BGB ausdrücklich mietvertraglich vereinbart worden ist.

Was ist das Hausgeld?

Der monatlich zu entrichtende Anteil an den Gesamtkosten des Gemeinschaftseigentums. Sie setzen sich zusammen aus den Betriebskosten, der Erhaltungsrücklage und aller nicht umlagefähigen Kosten wie Instandhaltung, Kontogebühren und Verwaltervergütung. Sie funktionieren genauso wie die Abschlagszahlungen beim Stromanbieter: Nach Ablauf des Kalenderjahres wird es mit den tatsächlich angefallenen Kosten und Verbräuchen verrechnet. Sie erhalten dann eine Einzelabrechnung, für die sich entweder ein Abrechnungsguthaben oder eine Abrechnungsspitze (Nachzahlbetrag) ergibt.

Was ist eine Abrechnungsspitze?

So nennt man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der am Abrechnungsende nachzuzahlen ist. Sie ergibt sich, wenn am Ende des Abrechnungszeitraums die Gesamtkosten höher sind als die Summe des monatlich gezahlten Hausgeldes. Sind die Gesamtkosten niedriger, spricht man von einem Abrechnungsguthaben.

Wir würden als WEG gerne zu cimova wechseln: Wie gelingt der Wechsel vom bisherigen Verwalter so reibungslos wie möglich?

Vielen Dank für Ihr Interesse! Gern laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Über die Kontaktfunktion können Sie mit uns ganz einfach einen Kennenlern-Termin vereinbaren, der Sie zu nichts verpflichtet. Wir möchten Ihnen genau das richtige Angebot machen – individuell auf Ihre Belange und Wünsche abgestimmt. Wenn das Angebot Ihnen zusagt, sorgen wir auch für einen reibungslosen Wechsel.

Was ist Sondereigentum?

Einfache Antwort: Die Wohnung, die sie gekauft haben, plus eventuelle Keller- oder Dachbodenräume. Oder andersherum: Alles, nicht zum Gemeinschaftseigentum oder anderen Eigentümern gehört. Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und Renovierung Ihres Sondereigentums tragen Sie selbst. Ihr Sondereigentum können Sie selbst nutzen, vermieten oder wieder verkaufen.

Wann ist es eine gute Idee, mein Sondereigentum von cimova verwalten zu lassen?

Grundsätzlich dann, wenn Sie die Wohnung nicht selbst nutzen und/oder selten vor Ort sind. Wir übernehmen dann für Sie alles, was an Tätigkeiten und Leistungen anfällt.

Was leistet cimova für mein Sondereigentum?

Wir bilden das gesamte Spektrum an Dienstleistungen ab: die Kommunikation mit Ihren Mietern sowie die finanzielle und bauliche Betreuung. Wir übernehmen auch die klassischen Maklerdienste bei Vermietung oder Verkauf.

Was passiert, wenn ich Mietnomaden habe?

Wir leiten frühzeitig rechtliche Schritte ein. Dafür haben wir Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung im Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz. Hier ist eine schnelle Reaktion wichtig und ein vernünftiger Plan. Der erste Schritt jedoch ist Prävention: Wir versuchen schon bei der Mieterwahl, ein solches Szenario zu verhindern. Hierfür verwenden wir – neben unserer Menschenkenntnis – eine Reihe von Kennzahlen, die wir dank unserer Erfahrung herausdestilliert haben.

Wie achten Sie auf Rentabilität, Wertehalt und Kosten?

Wenn keine Staffelmieten vereinbart oder diese abgelaufen sind, prüfen wir alle zwei Jahre Mieterhöhungsmöglichkeiten. Jedoch beachten wir stets die Gesamtlage wie auch individuelle Situationen – und stimmen jede Anpassung mit dem Eigentümer ab. Ebenfalls achten wir bei jeder Neuvermietung darauf, dass die Wohnungen zeitgemäß sind und raten unter Umständen zu lohnenden Investitionen. Bei allen bevorstehenden Kosten prüfen wir immer die Wirtschaftlichkeit.

Wie verhalten Sie sich, wenn Mieter auf Schäden oder Mängel hinweisen?

Zuerst prüfen wir, was es für Schaden ist. Ist es ein Gewährleistungsfall? Mieterverschulden? Oder altersbedingte Schäden? Für die Prüfung ziehen wir vorzugsweise immer den Hausmeister oder einen Fachmann hinzu. Wir versuchen dann, die Schäden so schnell wie möglich abzustellen, um eventuellen Mietminderungen vorzubeugen und natürlich auch den Mieter zufriedenzustellen. Auch hier berücksichtigen wir die Wirtschaftlichkeit für die beste Lösung.

Welche Hilfe habe ich bei steuerlichen Angelegenheiten?

Grundsätzlich sind alle unsere Abrechnungen und Vorlagen so ausgelegt, dass sie 1-zu-1 an den Steuerberater weitergegeben werden können. Zudem stehen wir auch direkt dem Steuerberater für die Zuarbeit zur Verfügung – sofern Vollmacht vorhanden. Dies geschieht natürlich im Rahmen unserer Befugnisse und Sachkenntnis als Verwalter, steuerliche Beratungen dürfen wir nicht vornehmen.

Was ist ein Mietpool genau?

Eine Solidargemeinschaft von Wohnungseigentümern, die ihr „gepooltes Eigentum“ professionell und gemeinsam von uns verwalten lässt. So lange Sie Gesellschafter im Mietpool sind, werden alle Einnahmen und Ausgaben anteilig verrechnet. So kann man sich besser gegen alle Risiken absichern.

Gehört mir die Wohnung dann noch?

Natürlich gehört die Wohnung weiterhin Ihnen, dem Eigentümer. Jedoch sind die Rechte an der Wohnung an die Mietpool-Gesellschaft übergegangen. Das heißt: Jegliche Einnahmen und Ausgaben, die aus der Wohnung gezogen werden, laufen direkt in den Mietpool-Topf.

Wie wird der Anteil berechnet, mit dem ich an der Mietpool-Gesellschaft beteiligt bin?

Der Anteil orientiert sich am Miteigentumsanteil beziehungsweise der Wohnfläche. Zudem steigen die Anteile bei zusätzlichen Einnahmen, die die Wohnung generiert. Wenn beispielsweise eine Küche mitvermietet wird oder ein Garagenstellplatz existiert, steigen die Gesellschafteranteile, weil der Gesellschafter durch seine Wohnung auch mehr Mieteinnahmen erzielt. Zu Beginn stehen die Gesellschafteranteile also immer im Verhältnis zu den Einnahmen.

Was ist, wenn ich die Wohnung verkaufen will?

Die Wohnung kann jederzeit verkauft werden. Sie erhalten von uns alle notwendigen Informationen zu der Wohnung, die für den neuen Käufer wichtig sind. Nach Verkauf der Wohnung hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Somit entstehen weder für den neuen Eigentümer noch für den ehemaligen Eigentümer irgendwelche Nachteile. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Verkauf.

Wie lange muss ich mindestens im Mietpool bleiben?

Bei Neubauten beziehungsweise Neugründung des Mietpools vereinbaren wir meistens eine feste Laufzeit von 5 Jahren. Anschließend kann der Mietpool jährlich gekündigt werden mit einer Frist von 6 Monaten. Das Sonderkündigungsrecht bei Verkauf bleibt hiervon unberührt, es besteht von Anfang an.

Habe ich ein Mitspracherecht bei der Mieter-Auswahl?

Sie können uns gerne Ihre Kriterien nennen. Die Auswahl selbst trifft jedoch die Mietpool-Gesellschaft in Form ihres Geschäftsführers. Seien Sie versichert, dass wir bei einer Vermietung alle Voraussetzungen prüfen und einen gewissenhaften Check durchführen.

Was geschieht mit dem Mieter, wenn ich den Mietpool verlasse?

Kauf bricht Miete nicht. Somit bleibt der Mieter der Wohnung nach Verlassen des Mietpools Ihr Mieter. Sie übernehmen den Mietvertrag in der Form, wie er mit der Mietpool-Gesellschaft geschlossen worden ist. Hierbei kann es zu leichten Schwankungen beim Ertrag beziehungsweise in der Ausschüttung kommen.

Wann lohnt sich ein Mietpool für mich?

Wenn Sie maximale Sicherheit bei minimaler persönlicher Verantwortung genießen und trotzdem eine gute Rendite erzielen möchten. Als Teil einer Solidargemeinschaft verteilen sich Kosten und Risiken, wie zum Beispiel bei Schäden oder Leerstand. Die gute Rendite erzielen wir durch professionelles Management des Mietpools.

Im Vergleich zu herkömmlichen Mieteinnahmen: Was ist der Preis für dieses Rundum-Sorglos-Paket?

Natürlich hängt die Ausschüttung immer von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich und erfahrungsgemäß sind es etwa 0,50€ pro qm, die Sie vermutlich weniger erwirtschaften, dies aber bei weit geringerem Risiko.

Wie wird der Verkaufspreis ermittelt?

Zwar gibt es verschiedene Verkaufswerte und Methoden, mit denen Sie den Verkaufspreis Ihrer Immobilie errechnen können. Meistens weicht aber der Verkaufswert vom Marktwert ab. Wir vereinen beide Methoden und versuchen, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen.

Wie wird die Miete ermittelt?

Die Miete orientiert sich grundsätzlich immer am Mietspiegel oder an den Vergleichsmieten in der jeweiligen Lage. Daran orientieren uns auch. Zudem berücksichtigen wir die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen Vorteile und Einrichtungen, die die jeweilige Wohnanlage bietet. Beispiele: eine Sauna im Gemeinschaftsbereich oder nützliche Gemeinschaftsräume, Gartenbereich mit Fitnessgeräten, und so weiter.

Wie findet cimova passende Mieter für mein Sondereigentum?

Zuerst mit Intuition und Erfahrung: Wir machen uns frühzeitig mit dem Objekt vertraut und versuchen, ein Gefühl dazu bekommen, welche Art von Interessenten für dieses Objekt geeignet sind. Existiert bereits eine Hausgemeinschaft, orientieren wir uns auch daran. Dann die prüfen wir die harten Fakten: Vermögen, Verdienst, Schufa-Auskunft, und so weiter.

Wie findet cimova die besten Käufer für mein Sondereigentum?

Neben unserer Erfahrung im gesamten Immobilienbereich hilft uns die Tatsache, dass wir bundesweit agieren. Sie erlaubt uns einen umfassenden und aktuellen Blick auf die jeweilige Marktlage. Zudem haben wir einen Kundenstamm, mit dem wir immer im Gespräch sind. Wir handeln mit Denkmalschutzobjekten, Markenimmobilien und allen weiteren Bestandsobjekten. Selbstverständlich nutzen wir dafür alle gängigen Portale, aber auch unsere eigenen zusätzlichen Netzwerke. So erzielen wir eine möglichst hohe Nachfrage und bekommen aussagekräftige Vergleichswerte.